Was ist Psychotherapie?

Wörtlich übersetzt bedeutet Psychotherapie „Behandlung der Seele“ und beinhaltet die Behandlung von seelischen Problemen in Form von psychischen Störungen mit Krankheitswert.

Nicht alle Probleme, negativen Gedanken oder Schwierigkeiten bedeuten gleich, dass man eine Psychotherapie benötigt. In der Regel ist der Mensch in der Lage, mit schwierigen Situationen so umzugehen, dass er diese ohne grösseren seelischen Schaden überstehen kann. Wenn die seelische Belastung den Alltag so beeinträchtigt, dass man diesen nicht mehr selbst ausreichend bewältigen kann, spricht man von einer psychischen Störung. Aber auch körperliche Beschwerden, für die es keine organischen Ursachen gibt, können auf eine psychische Erkrankung hindeuten.

Dabei sind ein hoher Leidensdruck und Symptome, die das Leben erschweren und den sozialen Umgang im Alltag behindern Zeichen dafür, dass ein Gespräch bei einem/einer professionellen Psychotherapeut:in sinnvoll wäre.

Psychotherapie ist eine Heilbehandlung. Ihr Ziel ist es, das seelische Leid zu mindern und Symptome aufzulösen.

Mein Tipp: Warten Sie nicht zu lange. Einen zu frühen Zeitpunkt, Hilfe zu suchen, gibt es nicht und oftmals kann verhindert werden, dass eine Erkrankung chronisch wird, wenn ein Profi seine fachliche Einschätzung gibt. Trauen Sie sich, sie können nur gewinnen!

Behandlungsverfahren - Wie läuft die Psychotherapie ab?

Nachdem der erste Schritt getan, der Versicherungsstatus geklärt ist und ein Termin bei dem/der Psychotherapeut:in vereinbart wurde siehe Kontaktaufnahme folgen noch einige weitere Schritte, bis es zu einem Antrag auf Psychotherapie kommt:

Psychotherapeutische Sprechstunde
Gemäss der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist festgelegt, dass Patient:innen die psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen dürfen. Diese ist besonders gut dafür geeignet, frühzeitig festzustellen, ob ein Verdacht auf eine seelische Krankheit vorliegt. Ich als Therapeutin kann eine Einschätzung darüber geben, ob weitere fachliche Hilfe notwendig ist und welche Massnahmen im individuellen Fall am sinnvollsten wären. Die Dauer einer psychotherapeutischen Sprechstunde beträgt bei mir 50 Minuten.

Probatorik
Die probatorische Phase beginnt, sobald ich als Therapeutin nach der psychotherapeutischen Sprechstunde eine Psychotherapie empfehle und der/die Patient:in damit einverstanden ist, weitere Termine in Anspruch zu nehmen. Die probatorischen Sitzungen sind als „Probesitzungen“ zu verstehen, in denen ich weiterhin diagnostisch abkläre, ob eine Therapie sinnvoll ist, oder ob es Ausschlusskriterien dafür gibt. Es ist auch und besonders eine Zeit des Kennenlernens, in der wir, die Patient:innen und deren Bezugspersonen, überprüfen können, ob eine weitere gemeinsame Arbeit möglich ist.

Die Dauer beträgt bei Kindern und Jugendlichen mindestens zwei und maximal sechs Sitzungen à 50 Minuten.

Kurzzeittherapie
Kurzzeittherapien umfassen bis zu 24 Behandlungsstunden. Die Beantragung erfolgt in zwei Schritten für jeweils 12 Therapieeinheiten für Kinder und Jugendliche, sowie 3 Einheiten für deren Bezugspersonen. Sollte nicht schon zu Beginn nach der Probatorik eine Langzeittherapie beantragt werden, so kann die Kurzzeittherapie dafür genutzt werden, die therapeutische Beziehung zu vertiefen. Oftmals tritt eine Besserung der Symptomatik ein, oder sie hilft bei akuten Problemen, die sich bereits in der Kurzzeittherapie auflösen lassen.

Langzeittherapie
Eine Langzeittherapie ist antrags- und gutachterpflichtig. Dies bedeutet, dass ich einen Bericht über den/die Patienten:tin schreiben muss, in dem ich die Diagnose, den Krankheitsverlauf, die Symptomatik und die Psychodynamik erläutere. Dort begründe ich auch, warum eine Therapie für dieses Kind/diesen Jugendlichen statt finden sollte. Dieser Bericht wird anonym an einen/eine erfahrene/n Therapeut:in gesendet, der/die für die Krankenversicherungen als Gutachter:in solcher Berichte fungiert. Diese/r stellt fest, ob die Voraussetzungen nach den Psychotherapie-Richtlinien und nach der Psychotherapie-Vereinbarung zulasten der Krankenversicherung erfüllt sind. Seine/Ihre Qualifikation ist in der Psychotherapie-Richtlinie und in der Psychotherapie-Vereinbarung geregelt.

Beantragt werden 70 -150 Stunden für Kinder und 90 - 180 Stunden für Jugendliche. Zusätzlich werden weitere Stunden für die Bezugspersonen beantragt.

Schweigepflicht

Für Psychotherapeut:innen gilt grundsätzlich die Schweigepflicht!
Die Schweigepflicht beginnt mit dem Erstkontakt und ist dauerhaft gültig. Sie bezieht sich auf alles, was die Behandlung und die Person selbst betrifft. Weiterhin bezieht sie sich auf alle Patient:innennunterlagen, wie auch auf jegliche mündlichen Äußerungen des/der Patient:in.
Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber anderen Therapeut:innen, Ärzt:innen, Schulen, dem Jugendamt und auch gegenüber den Familienangehörigen - also grundsätzlich gegenüber jedem. Sollten die Sorgenberechtigten eine Auskunftserteilung, z.B. gegenüber Schulen oder dem Jugendamt wünschen, müssen Sie mich zunächst von der Schweigepflicht befreien. Ich biete dafür ein Formular, was Sie auch auf dieser Seite bei Bedarf herunterladen und ausdrucken dürfen.

Mir ist es in den ersten Gesprächen immer besonders wichtig, die Kinder und Jugendlichen über die Schweigepflicht zu informieren und sie über dieses Recht aufzuklären. Sie ist eine der wichtigsten Vereinbarungen zwischen mir und den Patient:innen, die nur in absoluten Ausnahmefällen und nur nach einem ausführlichen Gespräch mit den Patient:innen gebrochen werden sollte.

Kosten

Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen grundsätzlich eine Psychotherapie.
Sind Sie privat oder über die Beihilfe versichert, sollten Sie bei Ihrer Versicherung die Konditionen erfragen, da es bei den privaten Krankenversicherungen keine einheitlichen Regelungen gibt. Die Kosten für Selbstzahler:innen, Privatversicherte und Beihilfeberechtigte werden in der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP) formuliert.

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 Was Sie noch wissen sollten

Die Diagnose

Die internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) führt alle anerkannten Krankheiten auf. Dieses Verzeichnis wird von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) herausgegeben und enthält alle wissenschaftlich anerkannten körperlichen und psychischen Krankheiten. Ob eine Therapie empfohlen wird leitet sich auch von einer Diagnosenstellung, die auf dem ICD-10 basiert, ab.

In meiner Praxis wird die Diagnose im gemeinsamen Gespräch besprochen und erklärt. So können Unsicherheiten aufgefangen und Fragen dazu geklärt werden.

Bitte beachten:

Menschen mit seelischen Erkrankungen sollten in ihrem persönlichen Umfeld vorurteilsfrei, sachlich und unterstützend begegnet werden!

Eine Diagnose sagt noch gar nichts darüber aus, was die betroffene Person für ein Mensch ist. Kinder und Jugendliche, die von psychischen Erkrankungen betroffen sind, und deren Eltern, fühlen sich von Ihrer Umwelt oft unverstanden und auch ausgegrenzt, was die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen negativ beeinflussen kann.

Gehen Sie offen und mit Akzeptanz mit psychisch erkrankten Menschen um und schützen Sie Kinder und Jugendliche aktiv vor Stigmatisierung und Ausgrenzung.

Finde ich die gut? - Die Passung zwischen Therapeut:in und Patient:in

Die Passung zwischen dem/der Therapeut:in und dem/der Patient:in ist ein entscheidender Faktor. Stimmt die Chemie zwischen allen Beteiligten nicht, kann meistens kein gutes und vertrauensvolles Arbeitsbündnis entstehen. Nicht nur kann man leichter Vertrauen fassen und sich besser öffnen, wenn eine gute Beziehung hergestellt werden kann. In der Tiefenpsychologie wird die Beziehung zum/zur Patient:in als entscheidendes und differenziertes Werkzeug eingesetzt und ist daher ein zentraler Faktor in der psychotherapeutischen Arbeit.

Mein Tipp: Ich rate immer dazu, während der Probatorik genau darauf zu achten, ob man sich vorstellen kann, weiterhin zu kommen. Eltern und auch Jugendliche sind nach oft monatelanger Suche nach einem Therapieplatz froh, endlich jemanden gefunden zu haben. Man neigt deshalb dazu, diesem Faktor nicht genügend Beachtung zu schenken. Dieser ist jedoch einer der wichtigsten für den Verlauf einer erfolgreichen Psychotherapie.

Sie haben immer das Recht, sich nach jemand anderem umzuschauen und genauso habe ich das Recht, Patient:innen abzulehnen, wenn die Passung überhaupt nicht stimmt. Ein offenes Gespräch darüber wirkt oft Wunder und ist von mir ausdrücklich erwünscht.

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